Kreditgebühren

Oft wird ein kleine Summe Geld benötigt, um noch einen Traum vom Auto oder Urlaub verwirklichen zu können. Andere hingegen brauchen etwas mehr Geld, beispielsweise um ein Haus bauen zu können. Alle haben eines gemeinsam, sie müssen zur Bank und sich Geld leihen. Diesen Prozess nennt man einen Kredit aufnehmen. Hierfür wird ein Antrag ausgefüllt und alle Daten darin müssen belegt werden, wie beispielsweise die Einkommensnachweise. Je nachdem, wo man den Antrag ausfüllt, ob bei der Bank oder online, müssen Kopien davon gefertigt werden und auch die Identität muss bei einem Onlineantrag bestätigt werden. Das geht einfach per Post-Ident-Verfahren. Nun fallen oft Kreditgebühren an. Das sind Bearbeitungsgebühren, die die Bank erhebt, da sie die Unterlagen prüfen muss.

Doch sind Kreditgebühren noch rechtens?

Sind Kreditgebühren legal?Grundsätzlich heißt es nein, die Banken dürfen keine Kreditgebühren erheben. Doch, wer auf sein Geld angewiesen ist, streitet gewiss mit der Bank nicht um solche Kleinigkeiten. Im Grunde genommen lassen Banken ihren Kunden bei der Kreditverhandlung keine Wahl und bitten Sie die vorgedruckten Vertragsformulare zu unterschreiben und damit auch zu akzeptieren. Ist das Geld erst einmal ausgezahlt, kann man immer noch den Kreditvertrag gerichtlich prüfen lassen, ob die Kreditgebühren wirklich rechtens waren. Auch die Höhe, die meist 2 Prozent Bearbeitungsgebühren beinhaltet, kann so überprüft werden.

Welche Verträge sind betroffen und für welche kann die Gebühr zurückverlangt werden?

Grundsätzlich gilt ein Rückforderungsanspruch für Verträge, die nicht älter als drei Jahre sind. Nach dieser Zeit verjährt die Frist, die immer zum 31.12. des dritten Jahres endet. Hierbei spielt es also keine Rolle, ob im Januar oder Dezember vor drei Jahren die Gebühr bezahlt wurde, denn alle Ansprüche verfallen nach drei Jahren am 31.12. Es ist daher ratsam, rechtzeitig, spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist, zu einem Anwalt zu gehen und die Unterlagen prüfen zu lassen. In einigen Ausnahmefällen können auch nach der Verjährung noch Kreditgebühren zurückgefordert werden. Hierzu entscheidet jedoch das Gericht und ein Anwalt kann ebenfalls vorher darüber Auskunft geben, ob sich der Weg zum Gericht lohnt. Nicht jeder Vertrag ist rechtlich falsch und daher ist es ratsam, bevor man Klage einreicht, sicher zu sein, dass alles rechtens ist. Dafür ist ein Anwalt bestens geeignet.

Wie können die Kreditgebühren zurückgefordert werden?

Kreditgebühren zurückfordernAls Erstes sollte man prüfen, ob die Verjährung noch nicht abgelaufen ist. Liegt man in der Dreijahresfrist, dann sollte man zuerst das Kreditinstitut schriftlich auffordern, die Gebühren auszuzahlen. Hierfür gibt es einen Musterbrief, den man bei der Verbraucherzentrale anfordern kann. Verweigert die Bank die Rückzahlung der Gebühren, dann geht der nächste Weg zu einem Anwalt, der die Ansprüche prüfen muss.

Meist schreibt der Anwalt einen Brief an die Bank und fordert sie erneut zur Zahlung auf. Oft reicht dieses Schreiben schon und die Bank gibt nach. Ansonsten kann nur das Gericht noch weiterhelfen. Es ist ratsam, wenn man den Weg vor Gericht bestreiten möchte, sich Rat bei einem Anwalt zu holen. Hier geht es David gegen Goliath und ohne rechtlichen Beistand kann der Ausgang vor Gericht schlecht ausgehen. Mit einer Rechtschutzversicherung kann man auch die Kosten vor Gericht abdecken lassen.